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GeSchalke

Der Verein

Wofür wir gegründet wurden

GeSchalke e. V. ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Gelsenkirchen. Gegründet 2026 von Leuten, die es leid waren, dass über diese Stadt und ihren Klub geredet wird, statt mit ihnen.

GE2026

Vereinszweck laut Satzung

§ 2 der Satzung

Heimatpflege und Heimatkunde

§ 52 Abs. 2 Nr. 22 AO

Wir arbeiten an dem Bild, das Deutschland von Gelsenkirchen hat: mit belegbaren Zahlen zur Geschichte und Gegenwart dieser Stadt, mit Ansprechpartnern für Redaktionen und mit Widerspruch, wo Zuschreibungen nicht stimmen.
Bürgerschaftliches Engagement

§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO

Wir bringen Leute zusammen, die etwas tun wollen, und geben ihnen einen Rahmen: Aktionen, Werkzeug, Versicherung und einen Ansprechpartner, der die Verwaltung kennt.
Förderung des Sports

§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO

Den Fußball und die Vereine dieser Stadt stärken wir doppelt: in ihrer Rolle als Aushängeschild und dort, wo der Übungsbetrieb sonst am Material scheitert.
Jugendhilfe

§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO

Gefördert wird, was Kinder und Jugendliche erreicht: Jugendarbeit in den Vereinen, Ferienfreizeiten, offene Treffs, Ausbildungslotsen.

Der vollständige Satzungsentwurf steht zum Herunterladen bereit, zusammen mit allen weiteren Unterlagen, die der Verein braucht. Sobald die Satzung beschlossen und eingetragen ist, wird sie hier durch die gültige Fassung ersetzt.

Satzung und Dokumente

Häufige Fragen

Wer entscheidet?
Die Mitgliederversammlung. Sie wählt den Vorstand, beschließt Beiträge und gibt die Schwerpunkte vor. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig vom Beitrag.
Wie parteilich seid ihr?
Parteipolitisch neutral, aber nicht meinungslos. Wir bewerten Vorhaben danach, was sie für Gelsenkirchen bringen, egal wer sie eingebracht hat.
Seid ihr ein Fanclub?
Nein. Wir organisieren keine Fahrten und keine Choreos. Der Klub ist für uns der wirksamste Botschafter dieser Stadt und gehört deshalb in unsere Arbeit. Unser Thema ist aber Gelsenkirchen insgesamt.
Muss ich Schalke-Fan sein?
Nein. Mitglied werden kann jeder, der will, dass diese Stadt bundesweit ernster genommen wird. Königsblau im Herzen schadet trotzdem nicht.
Warum steht „Ansehen“ nicht als Zweck in der Satzung?
Weil ein gemeinnütziger Verein nur Zwecke verfolgen darf, die im Katalog des § 52 der Abgabenordnung stehen. „Ansehen einer Stadt“ steht dort nicht. Unsere Arbeit daran läuft deshalb über die Heimatpflege: Zahlen, Geschichte und Gegenwart dieser Stadt zu vermitteln, ist ein anerkannter Zweck. Auch Standortförderung und das Vertreten gemeinsamer Interessen sind keine Satzungszwecke, sondern Mittel, mit denen wir die Satzungszwecke verwirklichen. Der Unterschied klingt spitzfindig, entscheidet aber über die Gemeinnützigkeit.
Wohin geht das Geld?
In Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Material. Die Kasse wird jährlich von zwei gewählten Prüfern kontrolliert und der Mitgliederversammlung vorgelegt.

Vorstand

Wird von der Mitgliederversammlung gewählt

  • 1. Vorsitz

    N. N.

  • 2. Vorsitz

    N. N.

  • Kasse

    N. N.

  • Schriftführung

    N. N.